1904 TG Thurgauer Regierungsrat erhöht Konkordats-Komplexität
1904 TG: Thurgauer Regierungsrat erhöht Konkordats-Komplexität
Mit Kreisschreiben vom 15. Januar 1903 hat das Eidgenössische Departement des Innern EDI den Kantonen den definitiven Text des Konkordats zugestellt.
Am 30. Mai 1903 hat der Regierungsrat dem EDI mitgeteilt, dass der Kanton Thurgau dem Konkordat wohl für den Bereich der Motorfahrzeuge, nicht aber für die Fahrräder beitreten wird. Auf die Konsequenzen dieser schweizweit einmaligen Idee kommen wir noch in nachfolgenden Kapiteln zu sprechen.
Als ob solche nicht fertig gedachten Ideen nicht bereits genug zusätzliche Komplexität in diesen föderalen Prozess bringen würden, hat man im Thurgau inzwischen offensichtlich noch weitere Eingebungen gehabt. Aus dem Antwortschreiben des Regierungsrats vom 2. April 1904 erfahren wir, dass sich das EDI offenbar am 30. März 1904 nochmals nach dem Stand der Dinge erkundigt hat. Daraufhin erklärt nun der Thurgauer Regierungsrat:
In Beantwortung dieser Frage beehren wir uns, Ihnen mitzuteilen, dass wir die Beratung des sachbezüglichen von unserem Strassen- und Baudepartement in Anlehnung an die Vereinbarung ausgearbeiteten Entwurfs sistiert haben in der Meinung, dass vorerst Ihr Bericht über den Erfolg unserer Anregung betreffend Anbringung von Geschwindigkeitsmessern auf allen Automobilen abgewartet werde (vergleiche die an Ihre Amtsstelle gerichtete Zuschrift unseres Strassen- und Baudepartements vom 26. Oktober 1903).
Wir sind auch jetzt noch der Ansicht, dass, wie in dem genannten Schreiben ausgeführt wird, ohne eine solche Vorschrift eine Handhabung der Verordnung mit erheblichen Schwierigkeiten verknüpft wäre, weshalb wir auf deren Aufnahme grossen Wert legen.
Will heissen, im Thurgau lehnt man nicht nur eine einheitliche Regelung des Fahrradverkehrs ab (weil diese, wie aus anderen Schreiben hervorgeht, als unnötige Überregulierung empfunden wird), sondern man verlangt nun, ganz im Gegenteil dazu, im Bereich der Motorfahrzeuge zusätzliche Regulierung. Die Abklärungen zum Beitritt werden auf Eis gelegt bis das EDI zur thurgauischen «Anregung» Stellung genommen hat. Damit ist das Ende der Thurgauer Konkordats-Odyssee noch lange nicht in Sicht [DOKUMENT].
Zwar möchte der Thurgau dem Konkordat dann doch noch irgendwie beitreten, jedoch steht man sich bezüglich ebendiesem «Wie» weitgehend selbst im Weg. Den Anschluss zum ersten Konkordat von 1904 wird der Kanton Thurgau nach allgemeiner Konfusion deutlich verpassen. Nur dank der Vermittlung des EDI kann nachträglich das Gegenrechtsverhältnis mit den übrigen Kantonen noch hergestellt werden. Es scheint, dass der Kanton die Sache dann, beim nächsten Konkordat von 1914, besser machen will. Doch auch im zweiten Anlauf wird es nicht termingerecht klappen. Das neue Konkordat wird vom Bundesrat am 7. April 1914 genehmigt. Der offizielle Beitritt des Kantons Thurgau erfolgt gemäss Protokoll des Bunderats nachträglich, erst ein Jahr später, am 30. April 1915. Noch später wird nur der Kanton Graubünden sein.
Mehr Informationen finden Sie im Schweizer Velonummern Museum: Geschichte der Schweizer Fahrradkennzeichen









