1903 UR Kanton Uri erteilt EDI seine Konkordats-Absage

1903 UR: Kanton Uri erteilt EDI seine Konkordats-Absage

 

Mit Kreisschreiben vom 15. Januar 1903 stellt das Eidgenössische Departement des Innern EDI den Kantonen den definitiven Text des Konkordats gemäss den Beschlüssen der interkantonalen Konferenz vom 19. Dezember 1902 betreffend Vorschriften über den Motorwagen- und Fahrrad­verkehr zu. Gleichzeitig fordert das EDI die Regierungen auf zu informieren, welche Beschlüsse dazu in den zuständigen Gremien gefasst wurden bzw. wie weit der diesbezügliche Entscheidungsprozess gediehen ist. Zu diesem Zeitpunkt gab es im Kanton Uri noch keine kantonalen Velonummern.

Der Regierungsrat des Kantons Uri reagiert erst auf das Erinnerungsschreiben des EDI vom 14. August 1903. In seinem Brief vom 28. August 1903 lässt er selbiges Departement wissen, dass sich der Kanton Uri nicht dem Konkordat anschliessen kann. Begründet wird die Absage wie folgt [DOKUMENT]:

Nachdem wir die Angelegenheit allseitig geprüft und in Erwägung gezogen haben, beehren wir uns Ihnen auf Ihre bezügliche Anfrage vom 14. lfd. Mts. mitzuteilen, dass wir zur Zeit den Beitritt zu dem genannten Konkordat nicht erklären können, indem die Anlage der Bergstrassen unseres Kantons einen ungefährlichen Verkehr der Automobile gerade zu ausschliesst. Diese Ansicht wird auch durch die zahlreichen Unglücksfälle, welche im Verkehr der Automobilwagen vorgekommen sind, bestätigt. Zur Vermeidung vermehrter Unfälle erscheint es dermalen noch als angezeigt, wenn die Gebirgsstrassen diesem Fuhrwerk verschlossen bleiben.

Diese Absage führte unteranderem dazu, dass auf dem Gebiet des Kantons Uri das Befahren der Strasse mit Autos ausschliesslich unter der Bedingung gestattet wurde, dass das Automobil «mittels Wagen oder Pferd, keineswegs aber durch den Motor betrieben» wird. Das galt auch für die wichtige Gotthardstrecke: «Wer die Kantonsgrenzen in den Bergen trotzdem mit dem Automobil überqueren wollte, hatte seiner “Benzindroschke” ein Pferd vorzuspannen.» [LINK]

Der Kanton Uri wird erst dem zweiten, vom Bundesrat am 7. April 1914 genehmigten Konkordat beitreten. Dieser Beitritt wird bereits am 29. Mai 1912 vom Landrat per Verordnung beschlossen und mit sofortiger Wirkung in Kraft gesetzt [DOKUMENT].

Mehr Informationen finden Sie im Schweizer Velonummern Museum: Geschichte der Schweizer Fahrradkennzeichen