1904 Die unstimmige EDI-Konkordats-Buchhaltung-1904

1904: Die unstimmige EDI-Konkordats-Buchhaltung-1904

 

Am 15. Januar 1903 hat das Eidgenössische Departement des Innern EDI den Kantonen die definitive Fassung der «einheitlichen Verordnung betreffend den Motowagen- und Fahrrad-Verkehr auf schweizerischem Gebiet» zugestellt. Gleichzeitig werden die Kantonsregierungen ersucht, das EDI zu informieren, welche Beschlüsse dazu in den zuständigen Gremien gefasst wurden bzw. wie weit der diesbezügliche Entscheidungsprozess gediehen ist.

Im April 2026 stossen wir dazu im Bundesarchiv unter der Signatur (Dossier) «E54#1000/903#263*» auf eine interessante Tabelle. Wir nennen sie die «EDI-Konkordats-Buchhaltung-1904». Diese Übersicht sollte auf einen Blick aufzeigen, wie sich die einzelnen Kantone bezüglich des Beitritts zum künftigen Konkordat [DOKUMENT] entschieden haben. Konkordate sind föderalistische Vereinbarungen zur Vereinheitlichung kantonaler Vorschriften, welchen die Kantone freiwillig beitreten können.

Da dazu im Verlaufe der Monate eine kaum überschaubare Fülle von Antworten in Form von Briefen, Gesetzen, Verordnungen und Telegrammen bei Bundesrat Marc Ruchet bzw. seinem EDI eingegangen ist, macht eine solche Übersicht auf jeden Fall Sinn [DOKUMENT].

Diese «EDI-Konkordats-Buchhaltung-1904» hat das Eidgenössische Oberbau-Inspektorat erstellt. Die erste Fassung stammt vermutlich vom 20. Januar 1904, die zweite vom 25. Februar 1904. Darin sind die Spalten «beigetreten», «nicht beigetreten», «mit Vorbehalt beigetreten» und «pendent» aufgeführt. Aus der Tabelle geht hervor, dass das Oberbau-Inspektorat bezüglich dem Beitritts-Status der Kantone im Februar 1904 offensichtlich eine etwas andere Sichtweise hatte als der Bundesrat, welcher das Konkordat vier Monate später, am 13. Juni 1904 genehmigt hat [DOKUMENT]. So wird z.B. der Kanton Aargau als «beigetreten» geführt, obwohl dieser Beitritt erst nach der Genehmigung durch den Bundesrat, am 12. Juli 1904 erfolgte [DOKUMENT]. Und der Kanton Thurgau wird in der Spalte «beigetreten mit Vorbehalt» geführt, obwohl der Beitritt viel später, am 25. April 1915 nicht zu diesem, sondern erst zum zweiten Konkordat von 1914 erfolgt [DOKUMENT].

Diese Abweichungen sind für das Verständnis der Geschichte der Fahrradkennzeichen nicht relevant. Sie sind bestenfalls eine Kuriosität. Das interessante an diesem Fund ist der Inhalt der Korrespondenz aus den 25 Kantonen. Auf eine Auswahl dieser Schreiben werden wir nachstehend chronologisch, in je einem separaten Kapitel, für folgende Kantone eingehen. Diese bestätigen bisherige Annahmen oder werfen ein neues Licht auf bereits bekannte Fakten.

Mehr Informationen finden Sie im Schweizer Velonummern Museum: Geschichte der Schweizer Fahrradkennzeichen