1903 EDI erkundigt sich bei Kantonen nach Konkordats-Status
1903 EDI erkundigt sich bei Kantonen nach Konkordats-Status
Seit Monaten hatten wir im Bundesarchiv vergeblich nach bestimmten Dokumenten gesucht, welche auf Anfrage auch von den Mitarbeitenden des Archivs nicht gefunden werden konnten und schliesslich am 15. Mai 2026 vom BAR als «verschollen» erklärt wurden. Vier Tage später konnte unser Kollege Michael Mahler das Gesuchte mit Biss und einem «systematischen Zufallstreffer» unter der Signatur (Dossier) «E54#1000/903#263*» doch noch aufspüren. Dabei handelt es sich um ein Kreisschreiben des Eidgenössischen Departement des Innern EDI samt dazugehörenden Unterlagen. Doch der Reihe nach.
Am 19. Dezember 1902 haben die Kantone und die eidgenössischen Vertreter anlässlich der interkantonalen Konferenz im Bundeshaus der «Verordnung betreffend den Motorwagen- und Fahrradverkehr auf Schweizerischem Gebiete» den letzten Schliff gegeben und mit geringen Anpassungen verabschiedet.
Am 15. Januar 1903 stellt das EDI den Kantonen das Protokoll der Konferenz sowie zwei ofenfrische Exemplare der definitiven Fassung der Verordnung zu. Gleichzeitig werden die Kantonsregierungen ersucht, das EDI zu informieren, welche Beschlüsse dazu in den zuständigen Gremien gefasst wurden bzw. wie weit der diesbezügliche Entscheidungsprozess gediehen ist. Das Kreisschreiben unterzeichnet Bundesrat Marc Ruchet höchst persönlich.
Einen anschaulichen Einblick in den nun bei den Kantonen anstehenden Gang durch die Instanzen bietet der Kanton Glarus in seinem Antwort-Brief vom 17. Januar 1903 in einem kompakten Satz:
Der Regierungsrat hat beschlossen, dem Landrat zuhanden der Landsgemeinde den Beitritt … zu empfehlen.
Dass das EDI in seinem Kreisschreiben mehrmals von «Vereinbarung» und dann noch von «Verordnung» spricht, wird vor allem im Kanton Aargau zu Missverständnissen und einem verspäteten Beitritt führen. Erst ganz am Ende des Schreibens wird der Begriff «Konkordat» ein einziges Mal im Zusammenhang «Konkordatskantone» verwendet [DOKUMENT]:
Sobald wir im Besitz der endgültigen Rückäusserungen aller Kantone sind, werden wir uns beeilen, die Vereinbarung dem Bundesrat zur Genehmigung vorzulegen, Ihnen das Verzeichnis der Konkordatskantone einzusenden und den Zeitpunkt für das Inkrafttreten derselben festzusetzen.
Auf die problematische Konkordats-Terminologie werden wir bei der chronologischen Besprechung der Vorgänge im Kanton Aargau noch näher eingehen.
Mehr Informationen finden Sie im Schweizer Velonummern Museum: Geschichte der Schweizer Fahrradkennzeichen









