1905 GR Velozipedisten-Bund SVB mobilisiert Bundesrat

1905 GR Schweizerischer Velozipedisten-Bund mobilisiert Bundesrat

 

Dass der Regierungsrat am 6. Oktober 1905 das Gesuch des Veloclubs Chur für einen Beitritt zum Konkordat abgelehnt hat, ist für den Club offensichtlich ein unerträglicher Zustand.

Über die Frage, weshalb den Club-Mitgliedern ein eigenes kantonales Kontrollschild derart wichtig ist, geben die Unterlagen im Bundesarchiv keine Auskunft. Da die Kosten für ein Bündner Schild gemäss dem Regierungsrat insgesamt gleich hoch wären wie für ein ausserkantonales Kennzeichen, kann es ihnen nicht ums Geld gehen. Wenn es also keine monetären Gründe gibt und sich auch keine anderen sachlichen Argumente aufdrängen, muss es sich wohl um emotionale Motive handeln.

Wenn wir uns vor Augen führen, dass im Jahr 1905, zumindest in der Romandie, Luxussteuern auf Velos erhoben werden, das Fahrradfahren noch etwas Teures und Besonderes ist, dieses den Menschen eine bisher unbekannte Mobilität ermöglicht und die Fahrradvereine gesellschaftlich gesehen ihre ganz eigene, vielleicht etwas elitäre Kultur pflegen, sich mehr als Zunft denn als Verein verstehen, muss man auf der Suche nach einem emotionalen Grund nicht allzu weit gehen. Wenn wir uns also vorstellen, wie diese organisierten Radfahrer jeden Sonntag ihre Ausflüge zelebrieren und dazu ins Tessin, nach St. Gallen oder ins Appenzellische fahren, muss es schlicht und ergreifend eine Schmach für sie sein, wenn die Churer bzw. Bündner an ihren Velos ein Schild mit dem Wappen eines fremden Kantons befestigen müssen. Die Rückweisung durch den eigenen Regierungsrat kommt deshalb einer Abwertung ihres Selbstverständnisses, einer Verletzung ihres Stolzes und einer Kränkung ihrer Ehre gleich.

Diese Demütigung ist offensichtlich ein starker Antrieb. Nach der Niederlage in erster Instanz holt sich der Veloclub Chur nun Verstärkung. Er wendet sich schriftlich an das Zentralbüro des Schweizerischen Velozipedisten-Bunds, bei welchem er Mitglied ist.

Auch dieses Schreiben ist im Dossier des Bundesarchivs nicht vorhanden. Jedoch ist im Schreiben des Schweizerischen Velozipedisten-Bunds eine Zusammenfassung davon enthalten:

«Zurückkommend auf die Besteuerung unserer Velofahrer in Konkordatskantonen, haben wir eine Eingabe and die hiesige Regierung gerichtet, die leider erfolglos blieb. Da wir nun von der Regierung keine Abhilfe der Belästigungen mehr erwarten können, wollen wir es selbst versuchen und fragen Sie hierüber um Ihre Mithilfe an. Wir, als Veloclub, möchten an den Konkordatsverband mit dem Gesuche gelangen, es möge die von unserem Verein den Konkordatsvorschriften entsprechende, zu beschaffende Nummer in Form eines Schildes, vom Konkordat anerkannt werden, damit unsere Mitglieder in anderen Kantonen in Zukunft nicht mehr die bisherigen unhaltbaren Unannehmlichkeiten zu gewärtigen haben. Wir würden für die Radfahrer haften und an Stelle der Kantonsregierung, eigene Vereinskontrolle führen.»

Dass dieser lobenswert konkrete aber in der Praxis völlig unpraktikable Lösungsvorschlag keine Chance hat, werden wir sehen. Doch auch darin erkennen wir deutlich, dass der Veloclub Chur keinen Aufwand scheut, um nicht unter fremder Fahne segeln zu müssen.

Der Schweizerische Velozipedisten-Bund macht keine halben Sachen. Am 14. Oktober 1905 und am 17. Januar 1906 wendet er sich mit einem praktisch identischen Schreiben direkt an den Bundesrat bzw. an das Eidgenössische Departement des Innern EDI und bittet um Unterstützung:

«Wir unterbreiten Ihnen, hochgeehrter Herr Bundesrat, dieses Gesuch zum gefälligen Studium und erlauben uns, Sie höflich darauf aufmerksam zu machen, dass es allerdings für einen Velofahrer des Kantons Graubünden ohne Schwierigkeiten nicht möglich ist, die Kantonsgrenze auf Schweizergebiet zu überschreiten, weil eben die Räder keine Nummern haben, da der genannte Kanton keine Solchen verabfolgt.

Sie würden uns nun zu Dank verpflichten, wenn Sie uns an der Lösung der schwierigen Frage mit Ihrem geschätzten Wohlwollen unterstützen würden und zweifeln wir nicht daran, dass eine Verständigung zu erzielen ist, sobald Sie sich hier ins Mittel legen.

Ihren diesbezüglichen Nachrichten gerne entgegensehend, bitten wir Sie, Herr Bundesrat, die Versicherung unserer ausgezeichneten Hochachtung entgegen zu nehmen.»

Nun sind wir gespannt, ob dieser eindringliche Hilferuf an höchste Stelle im zweiten Anlauf Wirkung zeigt.

Mehr Informationen finden Sie im Schweizer Velonummern Museum: Geschichte der Schweizer Fahrradkennzeichen