1869 Begegnung zwischen Ludwig II. und einem Velocipede

1869 Folgenschwere Begegnung zwischen Ludwig II. und einem Velocipede in München
Im selben Monat wie die Stadt Lausanne ihr Velo-Renn-Verbot erlässt, kommt es in München zu einem Zwischenfall, der deutlich weitreichendere Folgen haben wird.
Nachdem die Velocipede bisher unbehelligt bzw. von der Polizei geduldet in den Strassen von München unterwegs waren, kommt es am 23. April 1869 zu einer folgeschweren Begegnung zwischen der Equipage Königs Ludwig II. und einem Velocipede. Dieser Vorfall wird von der königlichen Polizeidirektion offiziell wie folgt protokolliert:
Vormerkung
In den jüngsten Tagen scheuten die Pferde an der Equipage seiner Majestät des Königs bei der Begegnung eines Velocipede und entging seine Majestät nur durch die Besonnenheit des Leibkutschers grosser Gefahr.
München d. 23. April 1869
Königliche Polizeidirektion
Diese Begegnung und ähnliche Vorfälle zwischen Velocipeden und dem gemeinen Volk führen dazu, dass die Regelung des Verkehrs nun zur Amtssache bzw. «Auf Seiner Königlichen Majestät Allerhöchsten Befehl» geregelt wird. So wird zum Beispiel am 4. Januar 1872 auf königliche Veranlassung ausführlich geregelt, wer die Befugnis hat, Strassen oder Wegstrecken als gesperrt oder verboten zu erklären [LINK, Spalte 75, Artikel 7]. In der Stadt München fällt diese Kompetenz nun ausdrücklich der königlichen Polizeidirektion zu, welche davon im Jahr 1875 ausgiebig Gebrauch machen wird. Diese Massnahmen wiederum, werden dann zu den ersten Fahrradkennzeichen der Welt führen.
Was sich damals im Königreich Bayern genau zugetragen hat, berichten wir ab Mitte 2025 ausführlich in unserer Publikation: Geschichte der Schweizer Fahrradkennzeichen