1892 BE Verordnung betreffend das Fahren mit Velocipedes

1892 BE Verordnung betreffend das Fahren mit Velocipedes

Ein Herz für Radfahrer im Kanton Bern

Wie die meisten anderen Kantone zwischen 1892 und 1900, erlässt auch Bern eine erste Radfahrerverordnung. Im Unterschied zu den meisten Kantonen beschränkt man sich bei der Regelung des Radfahrerverkehrs jedoch nicht auf die zahlreichen Vorschriften und Verbote. In der «Verordnung betreffend das Fahren mit Velocipedes» vom 1. April 1892 ist zwar noch nichts über Fahrradkennzeichen zu erfahren, doch nimmt man im Kanton Bern auch die Nöte der Radfahrer und die Anliegen der Radfahrerverbände ernst.

Da das Velo bei vielen Zeitgenossen noch immer als Teufelswerk gilt, vor welchem man sich nicht nur schützen muss, sondern das es auch zu bekämpfen gilt, führt der Kanton Bern auch Regeln zum Schutz der Radfahrer ein. So ist in Artikel 6 zu lesen: «Es ist verboten den Velofahrern Hunde anzuhetzen, Gegenstände in die Speichen des Vehikels zu werfen oder andere gefahrdrohende Hindernisse in den Weg zu legen.» Bald wird das grössere, lautere und wesentlich schnellere Automobil Einzug halten und das Fahrrad von seiner bedrohlichen Rolle befreien.

Mehr Informationen finden Sie im Schweizer Velonummern Museum: Geschichte der Schweizer Fahrradkennzeichen