1892 GE Kommissionsbericht zum Vorschlag Velo-Luxus-Steuer K

1892 GE Kommissionsbericht zum Vorschlag Velo-Luxus-Steuer

 

Die eingesetzte Kommission berichtet dem Grossen Rat am 29. Oktober 1892. Dabei unterstützt sie den Vorschlag von Grossrat Vautier im Wesentlichen. Um dies zu unterstreichen schätzt sie die Anzahl der Velos inzwischen auf mindestens 1000. Bei einer Steuer von 10 Franken pro Fahrzeug und Jahr ergäbe diese Abgabe dem Staat jährliche Einnahmen von etwa 10.000 Franken. Diese Einnahmen sollten nach Meinung der Kommission nicht ausser Acht gelassen werden. Wie Vautier geht auch die Kommission von einem Luxusobjekt aus.

Besonders interessant ist die Tatsache, dass von der Kommission nun möglicherweise schweizweit zum ersten Mal eine Art nummeriertes Kontrollschild vorgeschlagen wird: «Die Mehrheit des Ausschusses ist der Ansicht, dass es eine sehr einfache Möglichkeit gibt, diese neue Steuer anzuwenden: Radfahrer müssten an ihren Fahrrädern oder Dreirädern eine kleine, nummerierte Plakette oder Medaille anbringen, die vom Justiz- und Polizeiministerium gegen Vorlage der Steuerquittung ausgegeben wird. Gegen jeden Fahrzeughalter, der diese Plakette oder Medaille nicht anbringt, würde Anzeige erstattet. Dieselbe Formalität gilt bereits für Besitzer von Kutschen oder und Handwagen; warum sollte das, was für die einen gilt, nicht auch für die anderen gelten?».

Dann können sich offenbar auch die Mitglieder der Kommission einer gewissen Polemik nicht entziehen: «Wir möchten darauf hinweisen, dass der Ausschuss ein Schreiben des Genfer Kantonalen Radsportverbandes erhalten hat, in dem verschiedene Einwände gegen den Gesetzentwurf dargelegt werden; wen wunderts. Die Herren äusserten zudem ihre Präferenz für die Einführung einer Klaviersteuer; wir überlassen es den Musikern, diesen Vorschlag zu beurteilen». Noch macht man sich über die Radfahrerverbände lustig; das wird sich aller spätestens 1927 mit einem nationalen Paukenschlag ändern.

Interessant ist auch die nun folgende nationale Hochrechnung der Kommission: «Erst kürzlich wurde in Frankreich auf Vorschlag des Finanzministers, unterstützt vom Haushaltsausschuss, die Einführung einer Fahrradsteuer von 10 Franken pro Jahr empfohlen – derselbe Betrag, den wir vorgeschlagen haben. Diese Steuer würde hierzulande nach unseren Berechnungen jährliche Einnahmen von eineinhalb Millionen Franken generieren».

Eine eigentliche Überraschung zaubert die Kommission allerdings mit ihrer abschliessenden Empfehlung aus dem Zylinder: «Trotz aller Argumente, die wir Ihnen für die Annahme des Ihnen vorgelegten Gesetzentwurfs unterbreitet haben und die unserer Überzeugung nach fair wären und von der Mehrheit unserer Bevölkerung, mit Ausnahme der direkt Betroffenen, positiv aufgenommen würden, schlagen wir die Vertagung dieses Gesetzentwurfs aus folgendem Grund vor: Der Staatsrat des Finanzministeriums hat uns gegenüber erklärt, dass er den Nutzen dieser neuen Steuer nicht erkennt; wir haben diese Erklärung als Eingeständnis begrüsst, dass unsere Finanzen derzeit ausreichend solide sind und keine neuen Einnahmen benötigen, und wir haben dieses Eingeständnis mit grosser Zufriedenheit zur Kenntnis genommen; abschliessend äussern wir die Hoffnung, dass dieser positive Zustand lange anhalten, ja für immer währen wird [DOKUMENT]. Für diese Erkenntnis hat die Kommission also 10 Monate gebraucht. Hätte man das Finanzministerium bereits im Januar interviewt, hätte der Kanton einiges an Sitzungsgeldern einsparen können.

Damit ist das Thema nicht gegessen, doch, zumindest für drei Jahre, vom parlamentarischen Tisch [DOKUMENT].

Wie es mit der «Luxus-Steuer auf Velos» der Schweiz weiter geht, erfahren Sie hier: Geschichte der Schweizer Fahrradkennzeichen