1893 GE Genève beschliesst erste kantonale Plaque de Vélo der Schweiz

1893 GE Genève beschliesst erste kantonale Plaque de Vélo der Schweiz

 

In Ergänzung zum bereits seit dem 31. Mai 1887 bestehenden «Règlement sur la circulation des voiture, omnibus, cavaliers, conducteurs d’animaux et vélocipèdes» führt der Regierungsrat per 1. November 1893 für das gesamte Kantonsgebiet «la plaque portant un numéro d’ordre» (Velonummern) ein. Damit ist der Kanton Genf, nach der Stadt Zürich (20. Juni 1893) das zweite Gebiet der Schweiz, welches die Fahrradkennzeichen einführt.

Wir haben bisher keine Unterlagen gefunden, welche die Gründe der Einführung direkt dokumentieren. Allerdings können wir von dem bereits im Jahr 1887 verhängten Fahrverbot für Velos in weiten Teilen der Genfer Innenstadt sowie den Entwicklungen in anderen Städten ableiten, dass es auch im Kanton Genf, der damaligen Velo-Hochburg der Schweiz, wo im Jahr 1900 bereits jeder zehnte Einwohner ein Fahrrad besitzt1, um eine Massnahme gegen die zunehmende Verkehrsdichte und den dadurch entstandenen Dichtestress handelt.

Aus der Verordnung und einem Artikel aus der «La Tribune de Genève» vom 1. November 1893 lassen sind verschiedene Besonderheiten rund um die ersten kantonalen Fahrradkennzeichen ableiten.

Mehr über die Genfer Besonderheiten erfahren Sie hier: Geschichte der Schweizer Fahrradkennzeichen