1893 ZH Velo-Klubs schlagen Stadtrat Verordnung vor

1893 ZH Velo-Klubs schlagen Stadtrat Verordnung vor
Die Versammlung beschliesst, eine Kommission zu bilden, welche den bereits bestehenden Entwurf für ein Reglement definitiv ausarbeiten soll.
Die Kommission erledigt ihren Job am 5. Juni 1893. Bereits am 6. Juni 1893 stellt die Kommission dem Polizei-Vorstand der Stadt Zürich einen Brief [DOKUMENT]mit ihrem Vorschlag für eine ausformulierte Verordnung zu.
Die Verordnung umfasst 11 Artikel. Sie sieht eine Bewilligung der Polizei und eine im Register eingetragene Nummer vor, welche vorne an der Steuerung des Velos deutlich sichtbar anzubringen ist.
Wie der Stadtrat auf den Vorschlag der Velo-Klubs reagiert erfahren Sie hier: Geschichte der Schweizer Fahrradkennzeichen