1903 ZH Verordnung betreffend Motorwagen- und Fahrradverkehr K

1903 ZH Verordnung betreffend den Motorwagen- und Fahrradverkehr

 

Bereits am 16. Februar 1903 vollzieht der Kanton Zürich mit seiner Verordnung [DOKUMENT] das kommende “Konkordat über eine einheitliche Verordnung betreffend den Motorwagen- und Fahrradverkehr” welches am 13. Juni 1904 vom Bundesrat genehmigt wird [DOKUMENT]. Damit ist Zürich möglicherweise der erste Kanton, welcher den Beitritt zum Konkordat umsetzt.

Allerdings gibt der Kanton Zürich bereits vor dem Konkordat, seit dem 1. März 1902 Fahrradkennzeichen aus [DOKUMENT].

Mehr über den Zusammenhang erfahren Sie hier: Geschichte der Schweizer Fahrradkennzeichen