1905 AR Verordnung betreffend Motorwagen- und Fahrradverkehr

1905 AR Vollziehungs-Verordnung betreffend Motorwagen- und Fahrradverkehr
Der Kantonsrat des Kantons Appenzell Ausserrhoden erlässt am 29. November 1904 die Vollziehungs-Verordnung betreffend Motorwagen- und Fahrradverkehr zum Konkordat, welches vom Bundesrat am 13. Juni 1904 genehmigt wurde. In Appenzell Ausserrhoden tritt die Verordnung per 1. Januar 1905 in Kraft. Auf dieses Datum wurden dort auch die ersten Fahrradkennzeichen eingeführt.
Mehr Informationen finden Sie im Schweizer Velonummern Museum: Geschichte der Schweizer Fahrradkennzeichen