1905 Basel-Land verurteilt Wm Saladin wegen Armee-Schild

1905 Basel-Land verurteilt Wm Saladin wegen Armee-Kontrollschild

 

Am 16. Oktober 1905 teilt Radfahrer-Wachtmeister (Wm) A. Saladin aus Arlesheim dem Eidge­nössischen Militärdepartement EMD mit, dass er am 12. Oktober 1905 vom Gericht des Kantons Basel-Land wegen Fahrens mit dem Militärrad ohne Nummer, begangen zwischen der Zeit vom 10. bis 24. August 1905, zu 3 Franken Busse und den Gerichtskosten von 12 Franken verurteilt worden sei. Ausserdem sei er gezwungen worden, eine kantonale Fahrradnummer zu lösen, denn nach dem Gericht sei das eidgenössische Nummernschild nur im Militärdienst gültig.

Diese Verurteilung empfindet nicht nur Wm Saladin als Affront, sondern auch der Chef der General­stabsabteilung. Dieser wendet sich am 28. Oktober 1905 mit einem äusserst ausführlichen Bericht an das EMD. Darin erklärt er unter anderem, dass das EMD die Armee-Kontrollschilder zu spät, d.h. erst nach dem Abschluss der Radfahrerschule ausliefern konnte und Wachtmeister Saladin, wie auch alle übrigen Teilnehmer, deshalb während 14 Tagen kein Kontrollschild zur Verfügung stand.

Der Chef der Generalstabsabteilung anerkennt zwar, dass Wm Saladin mit dem ausserdienstlichen Gebrauch seines Fahrrads hätte zuwarten sollen, bis er im Besitz des eidgenössischen Kontrollschilds war. Darüber hinaus stellt er sich jedoch dezidiert auf den Standpunkt, dass das Armee-Kontrollschild auch während der zivilen Nutzung gültig ist und die Militärradfahrer kein kantonales Kennzeichen erwerben müssen. Dabei bezieht er sich sowohl auf das Kreisschreiben des Bundesrats vom 5. Februar 1897 wie auch auf die «Verordnung betreffend die Fahrräder der Fahrradabteilungen» vom 5. Juli 1904 [LINK].

Damit ist diese Sache jedoch noch lange nicht ausgestanden.

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Oder in unserer Publikation: Geschichte der Schweizer Fahrradkennzeichen