1906 GR Regierungsrat erteilt Bundesrat Absage zu Konkordat

1906 GR Regierungsrat erteilt Bundesrat Absage zu Konkordat

 

Am 20. Februar 1906 antwortet der Regierungsrat auf den Vorschlag des Departements des Innern EDI, lediglich Fahrradkennzeichen, jedoch keine Kontrollschilder für Automobile, einzuführen. Dieses schweizweit einzigartige Angebot ändert nichts an der Haltung des Bündner Regierungsrats. Er lehnt sowohl den Vorschlag wie auch das entsprechende Angebot zur Vermittlung bei den anderen Kantonen ab. Dabei verweist er auf seinen, aufgrund des Gesuchs des Veloclubs Chur vom Juli 1905, bereits am 6. Oktober 1905 in dieser Sache getroffenen Entscheid.

Hochgeachteter Herr Bundesrat!

«Mit Schreiben vom 17. Januar 1906 gelangt das Centralbureau des schweizerischen Velocipedisten-Bundes auf Wunsch des Veloclubs Chur mit dem Gesuche an Jhr h. Departement um Mithülfe bei Beseitigung von Unannehmlichkeiten, denen die graubünderischen Velofahrer beim Befahren des Gebietes der Konkordatskantone ausgesetzt seien. Sie übermitteln mit Jhrer geehrten Zuschrift vom 31. Januar 1906 dieses Gesuch uns zur Kenntnis und Rückäusserung mit dem Beifügen, ob der Kanton nicht bereit sei, zur Verbesserung der Lage der graubündnerischen Radfahrer wenigstens in Betreff des Fahrradverkehrs dem Konkordat beizutreten.

Der Kleine Rat hat die Frage des Beitritts zum Konkordat geprüft anlässlich der Behandlung einer Eingabe des Veloclubs Chur, welche diesen Beitritt postulierte, und ist hierbei zu einem negativen Resultat gelangt. Er gelangte hierzu auf Grund der Erwägung, dass der Beitritt des Kantons zum Konkordat für die Mehrzahl der bündnerischen Velofahrer mehr Nachteile bieten würde, als die dieser grossen Mehrheit gegenüberstehende kleine Minderheit hievon Vorteile haben würde. Wir gestatten uns, den erwähnten Kleinratsbeschluss vom 6. Oktober 1905 hier beizulegen und auf dessen Begründung zu verweisen.

Diese Gründe bestehen auch heute noch in gleicher Weise …».

Am 23. Februar 1906 informiert das EDI den Schweizerischen Velozipedisten-Bund SVB, dass der Regierungsrat die Vorschläge des Departements abgelehnt hat. Auf fast tröstende Weise versucht das EDI die Niederlage zu versachlichen. Diese gutgemeinten, nüchternen Argumente gehen allerdings mit ziemlicher Sicherheit völlig an der Befindlichkeit der Mitglieder des Veloclubs Chur vorbei:

«… Das vom Veloklub Chur in Aussicht genommene Vorgehen, durch Anschaffung eigener Vereinsnummern und Schilder die Gleichstellung seiner Mitglieder auf dem Gebiete der Konkordatskantone mit Fahrern aus solchen Kantonen zu erreichen, erschien uns unzweckmässig, und ausserdem würden sich die Regierungen der Konkordatskantone kaum zu einem solchen Vertrage mit einem einzelnen Klub herbeilassen.

Hingegen hielten wir es für angemessen, den kleinen Rat des Kantons Graubünden einzuladen, durch Beitritt zum Konkordat, wenigstens mit Bezug auf die Regelung des Fahrradverkehrs, die Lage der graubündnerischen Radfahrer zu verbessern. Die Antwort des kleinen Rates in seinem Schreiben vom 20.d.M. war jedoch eine ablehnende. …

… Wenn von den Mitgliedern des Veloklubs Chur diesem Beschluss nachgelebt wird und, vielleicht sogar durch die Vermittlung des Klubs selbst, in irgendeinem Konkordatskanton Ausweiskarten und Nummern gelöst werden, die ja zum Befahren des Gebietes aller Konkordatskantone berechtigen, so hat dies unseres Erachtens kaum grössere Unannehmlichkeiten für die Mitglieder zur Folge, als wenn sie eine kantonal-bündnerische oder eine Vereinsnummer lösen müssten …» [LINK, Seiten 7 und 8].

Der Kanton Graubünden wird auch dem zweiten Konkordat von 1914 nicht beitreten. Nach den Ereignissen der Jahre 1905 und 1906 wird der europäische «Strassenverkehrs-Sonderfall» Graubünden nochmals beinahe 20 Jahre und 10 kantonale Volksabstimmungen lang bestehen bleiben.

Mehr Informationen finden Sie im Schweizer Velonummern Museum: Geschichte der Schweizer Fahrradkennzeichen