1906 SO Solothurn verurteilt Kpl Strähl wegen Armee-Schild

1906 SO Kanton Solothurn verurteilt Kpl Strähl wegen Armee-Schild

 

Radfahrer-Korporal Arthur Strähl aus Matzendorf, Kanton Solothurn wird polizeilich verklagt und vom Gerichtspräsidenten in Balsthal SO zu einer Busse von CHF 3.40 verurteilt. Grund: Arthur Strähl war ausserdienstlich mit seinem Armeefahrrad unterwegs, welches mit einem Armee-Nummernschild gekennzeichnet ist. Das Gericht ist der Meinung, dass er zusätzlich auch eine Velonummer des Kantons Solothurn erwerben und an seinem Fahrrad anbringen muss. Gemäss der Generalstabs-Abteilung des Schweizer Militärdepartements ist Korporal Stähl der Besitzer des Normalfahrrads mit der Nummer «35».

Am 19. Juni 1906 legt Arthur Stähl seinen Fall schriftlich dem Eidgenössischen Militärdepartment EDI vor. Daraus wird klar, dass sich das das Gericht auf die Artikel 19.und 21. des Konkordats vom 13. Juni 1904 beruft:

Art. 19. Jedes Fahrrad soll mit einem nummerierten Kontrollschild versehen sein. Derselbe soll ein besonderes kantonales Abzeichen tragen und ist am Hinterteil der Maschine, gut sichtbar, parallel der Lenkstange, zu befestigen.

Art. 21. Von der Verpflichtung, eine Ausweiskarte, sowie die Kontrollschilder bei sich zu führen, sind ausgenommen: 1. Die Militärradfahrer im Dienst. 2. Die Fremden (Ausländer) auf der Durchreise.

Am 20. Juni 1906 leitet Generalstabs-Abteilung des EDI den Brief samt eines Berichts und einem Antrag, an das EDI zum Entscheid weiter.

Am 16. August 1906 schildert das Schweizerische Militärdepartement EDI dem Militärdepartement des Kantons Solothurn den Fall und erteilt folgenden Auftrag: «Wir beehren uns, Ihnen das Kreisschreiben vom 5. Februar 1897 betr. das Verbot der Besteuerung der Militärfahrräder (…) in Erinnerung zu rufen und Sie zu ersuchen, das, nach Massgabe des Kreisschreibens, weiter Nötige in Sachen der Beschwerde des Radfahrerkorporals Arthur Strähl in Matzendorf anordnen zu wollen».

Diese klare Ansage täuscht darüber hinweg, dass sich auch das EDI nicht bewusst ist, in welcher verzwickten rechtliche Lage man sich hier befindet; zumal diese im Wesentlichen durch niemand geringeren als den Bundesrat geschaffen wurde. Wir werden sehen, dass es noch Jahre in Anspruch nehmen wird, diesen gordischen Knoten zu lösen.

Alles weitere erfahren Sie in unserem Podcast zum Anhören: www.velonummern.ch/podcasts

Oder in unserer Publikation: Geschichte der Schweizer Fahrradkennzeichen