1906 TG Thurgau handelt Gegenrecht zum Konkordat aus
1906 TG Thurgau handelt Gegenrecht zum Konkordat aus
Den Anschluss zum ersten Konkordat von 1904 hat der Kanton Thurgau nach allgemeiner Konfusion deutlich verpasst. Nur dank der Vermittlung des Eidgenössischen Departements des Innern EDI kann nachträglich das Gegenrechtsverhältnis mit den übrigen Kantonen noch hergestellt werden. Mit einem Kreisschreiben vom 11. April 1906 informiert das EDI die Kantone wir folgt darüber:
Es kam denn auch, anfänglich zwischen 19 Kantonen, ein Konkordat zustande, dem der Bundesrat unterm 13. Juni 1903 seine Genehmigung erteilte. Bis Ende des Jahres 1904 traten weitere drei Kantone demselben bei, und im fernern erlangte — wie Ihnen bekannt — der Kanton Thurgau durch Abschluss von Gegenrechtsverträgen mit sämtlichen Konkordatskantonen die faktische Stellung eines solchen, so dass zurzeit die Bestimmungen dieses Konkordates in allen Kantonen der Schweiz, mit Ausnahme Graubündens und Uris, zur Anwendung kommen.
Wie der lange Weg des Thurgaus zum Konkordat weitergeht, können Sie in unserer Publikation nachlesen: Geschichte der Schweizer Fahrradkennzeichen









