1909 Gebühren für Fahrräder im kantonalen Vergleich

1909 Gebühren für Fahrräder im kantonalen Vergleich

 

Im Anschluss an die VI. Konferenz der Kantone des Automobil- und Velokonkordates vom 22. und 23. Oktober 1910, in Bern, wird die unseres Wissens erste Übersicht der «kantonalen Steuern, Taxen und Gebühren für Automobile, Motorräder und Fahrräder» ausgegeben.

Aus der Zusammenstellung vom 1. November 1909 wird ersichtlich, dass die Kantone Uri, Graubünden und Thurgau zu diesem Zeitpunkt nicht dem Konkordat angehörten. Uri und Graubünden hatten noch gar keine Fahrradkennzeichen. Wohingegen der Thurgau die Velonummern per 1. Mai 1905 eingeführt und als Ersatzlösung und unter Vermittlung des Eidgenössischen Departements des Innern EDI, ein sogenanntes Gegenrechtsverhältnis mit den Konkordats-Kantonen abgeschlossen hatte. Trotzdem werden diese Fahrradkennzeichen hier nicht aufgeführt.

Mit einer jährlichen Gebühr von CHF 5.00 ist das Velofahren in den Kantonen Appenzell Innerrhoden und Genève am teuersten. Am günstigsten ist das Radfahren mit lediglich CHF 1.00 pro Jahr im Kanton Wallis. Die meisten Kantone sehen eine jährliche Gebühr von CHF 2.00 vor. Einige Kantone unterscheiden zwischen der erstmaligen Gebühr für die Ausweiskarte und einer reduzierten Gebühr für die jährliche Erneuerung. Hingegen kennen die Kantone Basel-Land und Aargau lediglich eine einmalige Taxe von CHF 3.00 bzw. CHF 5.00.

Weitere Vergleiche gibt es aus den Jahren 1924 [DOKUMENT], 1940 [DOKUMENT], 1972 [DOKUMENT] und 1986  [DOKUMENT].