1959 Design Fahrradkennzeichen in der Verordnung

1959 Design Fahrradkennzeichen in der Verordnung

 

Die im Strassenverkehrsgesetz von 1958 [DOKUMENT] in Aussicht gestellte Verordnung über Haftpflicht und Versicherungen im Strassenverkehr vom 20.11.1959 [DOKUMENT] bringt in Bezug auf die Rolle, die Verwendung und das Design der Fahrradkennzeichen einiges an Klärung. In Anhang 3 wird beschrieben und auch graphisch dargestellt, wie das “Schweizer-Norm-Design” aussehen soll.

Mit einem Jahr Verspätung wird 1962 von allen Kantonen das Schweizer-Norm-Design für Fahrradkennzeichen umgesetzt [BILD]. Die Vorlagen dazu sind ein Gemeinschaftswerk, eine Evolution die mehrere Kantone über eine Zeitspanne von rund 40 Jahren beeinflusst haben. Die einzelnen Komponenten des Designs sind:

  • 1920: Solothurn verwendet als erster Kanton ausschliesslich Aluminium als Material [BILD]
  • 1946: Schwyz verwendet als erster Kanton als Format ein Rechteck im Hochformat [BILD]
  • 1946: Schwyz verwendet zur graphischen Gestaltung erstmals übereinanderstehend zwei Buchstaben für den Kanton und den zweistelligen Jahrgang in derselben Schriftgrösse [BILD]
  • 1952: Die Kantone Basel-Stadt, Luzern, St. Gallen, Schaffhausen, Zug und Zürich verwenden zum ersten Mal die Abmessungen 5 x 8 cm im Hochformat [BILD]
  • 1953: Basel-Land verwendet als erster Kanton die glatt aufgetragene, reflektierende Hintergrundfarbe “Tomatenrot” [BILD].

Ganz genau genommen wir das Schweizer-Norm-Design in der Praxis sogar erst im Jahr 1981 von sämtlichen Kantonen umgesetzt. Zwar wird ab 1962 [BILDER] erstmals das vorgeschriebene Format von 8 x 5 cm von allen Kantonen angewendet, doch der in der Verordnung über Haftpflicht und Versicherungen im Strassenverkehr vom 20. November 1959, Anhang 3 [DOKUMENT] vorgeschriebene untere Rand ohne Belag wird erst im Jahr 1981 von sämtlichen Kantonen umgesetzt: «Am unteren Rand ist auf einem 0,8 cm hohen Streifen ohne Belag eine kleine, farblose Versicherungsnummer eingeprägt (Figur 1)». Der Kanton St. Gallen erfüllt diese Vorschrift als letzter [BILDER 1980] / [BILDER 1981].

Wie wir sehen werden, finden die Kantone Mittel und Wege sich innerhalb und ausserhalb der engen Grenzen des durch die Verordnung über Haftpflicht und Versicherungen im Strassenverkehr von 1959 definierten Schweizer-Norm-Designs, sei es auch nur in kleinsten Elementen, zu unterscheiden. Weshalb diese Unterscheidung für viele Kantone derart wichtig war, konnten wir leider noch nicht in Erfahrung bringen. Vermutlich hängt dieses Phänomen weniger mit der offiziellen Meinung der Kantone oder deren zuständigen Behörden an sich, als vielmehr mit den Haltungen und Vorstellungen der bei diesen Behörden zuständigen Personen zusammen. Wissen Sie mehr darüber?

Mehr Informationen finden Sie im Schweizer Velonummern Museum: Geschichte der Schweizer Fahrradkennzeichen