1959 Kennzeichen der Fahrräder des Bundes bis 1959
1959: Kennzeichen der Fahrräder des Bundes bis 1959
Im Anhang 3 der Verordnung über Haftpflicht und Versicherungen im Strassenverkehr vom 20. November 1959 wird nun auch das neue Design der Kennzeichen für die Fahrräder des Bundes geregelt.
Verordnung über Haftpflicht und Versicherungen im Strassenverkehr 1959
Anhang 3: Kennzeichen für Fahrräder
B. Kennzeichen für Fahrräder des Bundes
Die Kennzeichen sind 8 cm hoch und 5 cm breit. Sie sind aus Metall hergestellt. Im oberen Teil von 6 cm Höhe, der mit einem rot reflektierenden Belag versehen ist, sind ein weisses Schweizerkreuz von 2,3 cm Balkenlänge und 0,7 cm Balkendicke und darunter die in der nachfolgenden Liste vorgesehenen Buchstaben von 1,8 cm Höhe und 0,2 cm Strichstärke erhaben eingepresst. Im untern unbemalten oder hellfarbigen, nicht reflektierenden Teil von 2 cm Höhe ist entweder eine schwarze Kontrollnummer erhaben eingepresst oder eine kleine, farblose Zahl eingeprägt (Figur 2).
Die Kennzeichen werden von folgenden Amtsstellen abgegeben:
a) Vom Automobildienst der Generaldirektion der Post-, Telegraphen- und Telefonverwaltung:
für Fahrräder der Post-, Telegraphen- und Telefonverwaltung (Buchstaben PTT) [BILD];
für Fahrräder der Regiebetriebe und von Bundesstellen, die über keine eigenen Kennzeichen verfügen (Buchstaben PR) [BILD];
b) Von der Kriegsmaterialverwaltung:
für Mannschaftsräder und Korpsmaterial-Fahrräder (Buchstabe M) [BILD];
für Fahrräder der Militärverwaltung und der Festungswachtformationen
(Buchstaben MV) [BILD];
c) Von der Eidgenössischen Oberzolldirektion:
für Fahrräder der Zollverwaltung (Buchstaben ZD) [BILD].
Im Bundesarchiv ist eine von Hand angefertigte Skizze erhalten, welche die Kennzeichen der Fahrräder des Bundes, Stand 1959, vor der Verordnung über Haftpflicht und Versicherungen im Strassenverkehr vom 20. November 1959 dokumentiert.
Mehr Informationen finden Sie im Schweizer Velonummern Museum: Geschichte der Schweizer Fahrradkennzeichen









