1903 GR Graubünden erteilt Konkordats-Absage wegen Autoverbot

1903 GR: Graubünden erteilt EDI Konkordats-Absage wegen Autoverbot

 

Mit Kreisschreiben vom 15. Januar 1903 stellt das Eidgenössische Departement des Innern EDI den Kantonen den definitiven Text des Konkordats gemäss den Beschlüssen der interkantonalen Konferenz vom 19. Dezember 1902 betreffend Vorschriften über den Motorwagen- und Fahrrad­verkehr zu. Gleichzeitig fordert das EDI die Regierungen auf zu informieren, welche Beschlüsse dazu in den zuständigen Gremien gefasst wurden bzw. wie weit der diesbezügliche Entscheidungsprozess gediehen ist.

Die Antwort der Bündner Regierung kommt bereits am 13. Februar 1903, noch bevor der zuständige Grosse Rat über den Beitritt befinden konnte. Das Schreiben ist voller Hochachtung (3-mal) und gleichzeitig lässt es keine Zweifel darüber aufkommen, dass sich der Kanton Graubünden dem Konkordat nicht anschliessen wird [DOKUMENT].

Hochgeachteter Herr Bundesrat!

Wir erhielten Ihr Kreisschreiben d.d. 15. Januar 1903 bezüglich Konkordat über eine einheitliche Verordnung betreffend den Motorwagen- und Fahrradverkehr auf schweizerischem Gebiete.

Die Beschlussfassung über den Beitritt zum Konkordat läge in der Kompetenz unseres Grossen Rates, der Mitte Mai 1903 nächstmals zusammentreten wird. Wir werden dieser Behörde von der Sache im Landesbericht Kenntnis geben, können uns aber nach nochmaliger einlässlicher Prüfung der Frage nicht entschliessen, dem Grossen Rat den Beitritt zum Konkordat zu beantragen, indem die gleichen Gründe, die uns s.Z. zum Verbot des Automobilfahrens auf den Strassen unseres Kantons geführt haben, eben noch fortbestehen und wir uns von einer, wenn auch nur teilweisen, Wiedereröffnung der Strassen für das quest. Vehikel nur eine Gefährdung der Verkehrssicherheit, dagegen keine Vorteile versprechen können. Da wir nun allen Grund haben, anzunehmen, dass die grosse Mehrheit des Grossen Rates in dieser Sache ebenso denkt wie wir, so ist nicht darauf zu rechnen, dass derselbe von sich aus den Beitritt zum Konkordat anregen und beschliessen werde.

 Genehmigen Sie, Hochgeachteter Herr Bundesrat, die erneute Versicherung unserer vollkommenen Hochachtung.

 Der Präsident: / Der Kanzleidirektor:

An dieser Haltung ändert auch, wie vom Regierungsrat vorausgesagt, der Grosse Rat nichts. Graubünden wird sich als einziger Kanton weder dem Konkordat von 1904 noch jenem von 1914 anschliessen. Bis im Bündnerland Velonummern ausgegeben werden, dauert es noch 20 Jahre! Die Entwicklungen rund um den Bündner Alleingang und den daraus resultierenden europaweiten Ausnahmezustand in Bezug auf den motorisierten Verkehr, rollen wir chronologisch in eigenen Kapiteln auf.

Mit dem Einverständnis des bündnerischen Radfahrerverbands zur Einführung einer mässigen Steuer sowie unter dem Eindruck der laufenden Beratungen der Bundesversammlung zu einem Schweizerischen Verkehrsgesetz ringt sich der Kleine Rat am 14. November 1922 zu einer Verordnung betreffend Fahrradkontrolle durch, welche am 1. Januar 1923 in Kraft tritt. Mit dieser Verordnung werden auch in Graubünden die Kontrollschilder und ein Fahrausweis für Radfahrer eingeführt [DOKUMENT]. Die Autofahrer müssen sich weiterhin gedulden.

Mehr Informationen finden Sie im Schweizer Velonummern Museum: Geschichte der Schweizer Fahrradkennzeichen