1903 TG Thurgau erteilt EDI konfuse Konkordats-Absage
1903 TG: Thurgau erteilt EDI konfuse Konkordats-Absage
Mit Kreisschreiben vom 15. Januar 1903 stellt das Eidgenössische Departement des Innern EDI den Kantonen den definitiven Text des Konkordats gemäss den Beschlüssen der interkantonalen Konferenz vom 19. Dezember 1902 betreffend Vorschriften über den Motorwagen- und Fahrradverkehr zu. Gleichzeitig fordert das EDI die Regierungen auf zu informieren, welche Beschlüsse dazu in den zuständigen Gremien gefasst wurden bzw. wie weit der diesbezügliche Entscheidungsprozess gediehen ist. Zu diesem Zeitpunkt gab es im Thurgau noch keine kantonalen Velonummern.
Die Konkordats-Absage des Thurgauer Regierungsrats vom 30. Mai 1903 an das EDI ist der zweite Schritt eines sehr langen Meinungsbildungsprozesses voller Abklärungen, Missverständnisse, Fehleinschätzungen, Wiedererwägungen, Volksabstimmungen sowie Konflikten mit dem Nachbarkanton St. Gallen. Die vertrackte Situation spiegelt sich auch in folgendem, einen zentralen, verschachtelten Prosa-Satz wider, der aus Thomas Manns «Zauberberg» stammen könnte:
Da der Kanton bezüglich der letztern Materie bereits eine in den letzten Jahren erlassene Verordnung besitzt, welche sich bisher nicht als revisionsbedürftig erwiesen, hat der Grosse Rat nach unserem Antrage beschlossen, an der letztern zur Zeit noch festzuhalten und demnach die auch hier aufzustellende, sich an die eingesandten Normalvorschriften tunlichst anlehnende Verordnung auf den Verkehr von mit mechanischer Kraft betriebenen Vehikeln (Motorwagen & Motorvelos) zu beschränken. Den Entwurf einer solchen Verordnung werden wir dem Grossen Rate in seiner nächsten Sitzung zur Genehmigung vorlegen.
Will heissen, die beiden Räte des Kantons Thurgau sind sich einig, dass das Konkordat im eigenen Kanton wohl für Motorfahrzeuge, nicht aber für Fahrräder gelten soll. So hat es zumindest auch das Eidgenössische Ober-Bauinspektorat verstanden, welches den Kanton Thurgau in der «EDI-Konkordat-Buchhaltung-1904» in der Spalte «mit Vorbehalt beigetreten» eingetragen hat und dort mit dem Vermerk «für Motorwagen alleine» führt [DOKUMENT].
Man braucht weder Jurist noch Politiker zu sein, um sich ausmalen zu können, welche Konsequenzen dieses Spezialkonstrukt im Verkehr mit den anderen Kantonen hätte. Dass es in der Natur der Sache liegt, dass die Wirkung föderalistischer Vereinbarungen, wie es Konkordate sind, nicht an der eigenen Kantonsgrenze endet, wird man im Thurgau bald in eindrücklicher Weise feststellen. Viel Gegenwind wird es vor allem von der südlichen Kantonsgrenze her geben.
Im weiteren Verlauf werden wir sehen, dass diese Absage nur der erste von zahlreichen weiteren, teils schwer nachvollziehbaren Konkordats-Episoden ist. Es wird noch über 10 Jahre dauern, bis der Thurgau vollwertiges Mitglied des Konkordats wird. Auf die Stationen der Thurgauer Konkordats-Odyssee gehen wir chronologisch in einzelnen Kapiteln näher ein.
Mehr Informationen finden Sie im Schweizer Velonummern Museum: Geschichte der Schweizer Fahrradkennzeichen









