1903 TI Kanton Tessin bestätigt Beitritt zum Konkordat als erster
1903 TI: Kanton Tessin bestätigt den Beitritt zum Konkordat als erster
Mit Kreisschreiben vom 15. Januar 1903 stellt das Eidgenössische Departement des Innern EDI den Kantonen den definitiven Text des Konkordats gemäss den Beschlüssen der interkantonalen Konferenz vom 19. Dezember 1902 betreffend Vorschriften über den Motorwagen- und Fahrradverkehr zu. Gleichzeitig fordert das EDI die Regierungen auf zu informieren, welche Beschlüsse dazu in den zuständigen Gremien gefasst wurden bzw. wie weit der diesbezügliche Entscheidungsprozess gediehen ist. Zu diesem Zeitpunkt gab es im Tessin noch keine kantonalen Velonummern.
Der Tessiner Regierungsrat straft das Klischee, dass in der Südschweiz grundsätzlich alles gemächlich angegangen werden soll, Lügen. Das Tessin reagiert als erster der 25 Kantone auf die Anfrage des EDI. Am 19. Januar 1903, vier Tage nachdem das Kreisschreiben Bern verlassen hat, ist die Bestätigung des Beitritts bereits auf dem Weg zurück in die Bundeshauptstadt. Andere Kantone benötigen mehr als ein Jahr und mindestens eine bundesrätliche Erinnerung um sich festzulegen.
Kurz und bündig aus dem Tessin [DOKUMENT]:
Wir bestätigen den Eingang Ihres Rundschreibens vom 15. Januar 1903 mit der beigefügten interkantonalen Verordnung über den Verkehr von Kraftfahrzeugen und Fahrrädern, die auf der letzten Sitzung der Delegierten des Bundes und der Kantone am 19. Dezember 1902 endgültig beschlossen wurde. Sie haben uns auch eine Kopie des Protokolls dieser Sitzung zukommen lassen.
Da die genannte Verordnung bis auf wenige rein formale Unterschiede vollständig mit der von uns bereits am 28. Dezember 1901 verabschiedeten Verordnung übereinstimmt, erklären wir hiermit unsere Annahme und Ratifizierung der genannten Verordnung.
Mit freundlichen Grüssen
Mehr Informationen finden Sie im Schweizer Velonummern Museum: Geschichte der Schweizer Fahrradkennzeichen









