1904 BS Gültigkeit Velonummern drei Jahre – 2. Periode

1904 BS Gültigkeit Velonummern drei Jahre – 2. Periode

 

Am 2. Juli 1904 schliesst sich der Kanton Basel-Stadt mit der Verordnung betreffend den Motorwagen- und Fahrradverkehr dem Konkordat an. Die Fahrradkennzeichen wurden bereits 1894 eingeführt.

Mit der “Verordnung betreffend das Radfahren und den Verkehr mit Motorfuhrwerken” aus dem Kanton Basel-Stadt, vom 13. Oktober 1900 wurde in der Schweiz zum ersten Mal die Gültigkeitsdauer der Fahrradkennzeichen definiert. Basel legt die erste Periode von 1901 bis 1903 auf drei Jahre fest [DOKUMENT]. Diese Kadenz wird auch von verschiedenen anderen Kantonen übernommen.

In der Verordnung von 1904 wird nun die dreijährige Gültigkeitsdauer der Velonummern für die zweite Periode von 1904 bis 1906 verlängert.

Mehr Informationen finden Sie im Schweizer Velonummern Museum: Geschichte der Schweizer Fahrradkennzeichen