1916 TG Der lange Weg zum Konkordat im Kanton Thurgau
1916 TG Der lange Weg zum Konkordat im Kanton Thurgau
Den Anschluss zum ersten Konkordat von 1904 hat der Kanton Thurgau nach allgemeiner Konfusion deutlich verpasst. Nur dank der Vermittlung des Eidgenössischen Departements des Innern EDI kann nachträglich das Gegenrechtsverhältnis mit den übrigen Kantonen noch hergestellt werden. Es scheint, dass der Kanton die Sache nun, beim zweiten Konkordat von 1914, besser machen will. Bereits am 6. Juni 1913 publiziert der Regierungsrat eine Vollziehungsverordnung zum Konkordat [DOKUMENT].
Der Grosse Rat ermächtigt den Regierungsrat am 28. Januar 1915 dem Konkordat beizutreten. Artikel 2 des Beschlusses setzt bezüglich des weiteren Vorgehens zusätzlich fest:
- § 2. Dieser Beschluss, durch welchen das Gesetz betreffend den Verkehr mit Motorwagen und Fahrrädern (Velos) vom 23. November 1904*) aufgehoben wird, tritt nach seiner Annahme durch das Volk auf 1. Januar 1916 in Kraft und wird durch den Regierungsrat in Vollzug gesetzt.
D.h. dass im Kanton Thurgau zu Konkordats-Beitritten offenbar das Volk immer das letzte Wort hat; und dazu kein Referendum erforderlich ist.
In Kraft gesetzt wird der Beitritt zum Konkordat erst per 1. Januar 1916 [DOKUMENT]. Da der Bundesrat das Konkordat bereits am 7. April 1914 genehmigt, wiederholt sich die Geschichte. Wie schon beim Konkordat von 1904 werden sämtliche Konkordats-Kantone in der Einleitung der Verordnung namentlich erwähnt. Einzig die Kantone Thurgau und Fribourg werden nicht erwähnt. Der offizielle Beitritt des Kantons Thurgau ist im Protokoll des Bunderats der 40. Sitzung vom 30. April 1915 dokumentiert.
Mehr Informationen finden Sie im Schweizer Velonummern Museum: Geschichte der Schweizer Fahrradkennzeichen









