1916 TG Der lange Weg zum Konkordat im Kanton Thurgau

1916 TG Der lange Weg zum Konkordat im Kanton Thurgau

 

Den Anschluss zum ersten Konkordat von 1904 hat der Kanton Thurgau nach allgemeiner Konfusion deutlich verpasst. Nur dank der Vermittlung des Eidgenössischen Departements des Innern kann nachträglich das Gegenrechtsverhältnis mit den übrigen Kantonen noch hergestellt werden. Es scheint, dass der Kanton die Sache nun, beim zweiten Konkordat von 1914 besser machen will. Bereits am 6. Juni 1913 publiziert der Regierungsrat eine Vollziehungsverordnung zum Konkordat [DOKUMENT].

Der Grosse Rat beschliesst den Beitritt zum Konkordat offenbar in zwei Schritten. Teilweise am 14. Juli 1913, vollständig jedoch erst am 28. Januar 1915. Am 25. April 1915 kommt es, wie bereits beim ersten Konkordat von 1904, zu einer Volksabstimmung. Wir vermuten, dass über das Gesetz abgestimmt wird, da das Referendum dagegen ergriffen wurde. Über die näheren Umstände dazu konnten wir leider noch nichts in Erfahrung bringen. In Kraft gesetzt wird der Beitritt zum Konkordat erst per 1. Januar 1916 [DOKUMENT].

Da der Bundesrat das Konkordat bereits am 7. April 1914 genehmigt, wiederholt sich die Geschichte. Wie schon beim Konkordat von 1904 werden sämtlich Konkordats-Kantone in der Einleitung der Verordnung namentlich erwähnt. Einzig die Kantone Thurgau und Fribourg werden nicht erwähnt. Der offizielle Beitritt des Kantons Thurgau ist im Protokoll des Bunderats der 40. Sitzung vom 30. April 1915 dokumentiert.

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