1990 Vignetten-Design gemäss Verordnungen VVV und BAV

1990 Vignetten-Design gemäss Verordnungen VVV und BAV

 

Seit 1989 ist die Haftpflichtversicherung der einzige Grund, weshalb das Fahrradkennzeichen, in Form der Velovignette, nochmals bis Ende 2011 eine letzte Gnadenfrist von 23 Jahren erhält. Bis dahin werden in sämtlichen Kantonen, an Stelle der geprägten Schilder, selbstklebende Velovignetten ausgegeben [BILD]. Nur der Kanton Jura hat 1988 bereits auf Vignette umgestellt [BILD].

Nach dem provisorischen Vignetten-Jahr 1989, welches das Eidgenössischer Justiz- und Polizeidepartement EJPD per Weisung erlassen hat [DOKUMENT], treten die Änderungen der Verkehrsversicherungsverordnung (VVV) und der Verordnung über Bau und Ausrüstung der Strassenfahrzeuge (BAV) vom 24. Mai 1989 per 1. Januar 1990 in Kraft.

Mehr über die Bedeutung, Zusammenhänge und Auswirkungen der neuen Verkehrsversicherungsverordnung erfahren Sie hier: Geschichte der Schweizer Fahrradkennzeichen