1909 BS Gültigkeit Velonummern drei Jahre – 4. Periode

1909 BS Gültigkeit Velonummern drei Jahre – 4. Periode
Mit der “Verordnung betreffend das Radfahren und den Verkehr mit Motorfuhrwerken” aus dem Kanton Basel-Stadt, vom 13. Oktober 1900 wurde in der Schweiz zum ersten Mal die Gültigkeitsdauer der Fahrradkennzeichen definiert. Basel legt die erste Periode von 1901 bis 1903 auf drei Jahre fest [DOKUMENT]. Diese Kadenz wird auch von verschiedenen anderen Kantonen übernommen.
Am 2. Juli 1904 schliesst sich der Kanton Basel-Stadt mit der Verordnung betreffend den Motorwagen- und Fahrradverkehr dem Konkordat an. Mit dieser Verordnung wird die dreijährige Gültigkeitsdauer der Velonummern für die zweite Periode von 1904 bis 1906 verlängert [DOKUMENT].
Mit der Verordnung vom 22. Dezember 1909 wird die dreijährige Gültigkeitsdauer für die vierte Periode von 1910 bis 1912 fortgeschrieben. Aufgrund unserer Sammlung können wir davon ausgehen, dass es zum Abschluss der dreijährigen Gültigkeitsdauer noch eine 5. Periode vom 1913 bis 1915 gibt. Denn für das Jahr 1916 gibt es dann vermutlich das erste Fahrradkennzeichen mit Jahrgang [BILD].
Mehr Informationen finden Sie im Schweizer Velonummern Museum: Geschichte der Schweizer Fahrradkennzeichen