VS 1904

Trotz dem Beitritt zum Konkordat gibt der Kanton Wallis / Valais in den Jahren 1904 und 1905 keine Velonummern aus.

Am 9. Juli 1904 hat der Staatsrat des Kantons Wallis / Valais die Bestimmungen des am 13. Juni 1904 vom Bundesrat genehmigten Konkordats «über eine einheitliche Verordnung betreffend den Motorwagen- und Fahrradverkehr» per 1. September 1904 in Kraft gesetzt [DOKUMENT].

Bezogen auf die Velonummern sieht Artikel 19 dieses Konkordats folgendes vor: «Jedes Fahrrad soll mit einem nummerierten Kontrollschild versehen sein. Derselbe soll ein besonderes kantonales Abzeichen tragen und ist am Hinterteil der Maschine, gut sichtbar, parallel der Lenkstange, zu befestigen». D.h. ab September 1904 hätten die Velos im Kanton Wallis nur noch mit diesen Schildern unterwegs sein dürfen. Weshalb sich in keiner der uns bekannten Sammlungen weder für das Jahr 1904 noch für das Jahr 1905 eine Velonummer aus dem Kanton Wallis finden liess, blieb bis im Mai 2026 unklar. Erst durch einen Zufallsfund in den Zeitungsarchiven lässt sich nun rekonstruieren, was sich damals zugetragen hat.

Des Rätsels Lösung finden Sie in den Jahren 1904 und 1906 unserer Publikation: Geschichte der Schweizer Fahrradkennzeichen

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