
AG 1900-1904 / 3744 / hinten
Das erste Fahrradkennzeichen des Kantons Aargau
Kanton: Aargau
Jahr: 1900-1904
Nummer: 3744
Nummernkreis: 3451 – 3850
Bezirk: Zofingen
Befestigung: nicht definiert – in der Regel hinten
Sammlung: Bruno Hagmann
Material: Stahlblech genietet
Abmessungen: 12.1 cm x 6.5 cm
In den meisten Kantonen, wie auch im Kanton Aargau, ist die genaue Bestimmung der frühen Jahrgänge bis in die Zwanzigerjahre bisher nicht möglich. Das liegt einerseits daran, dass diese Kennzeichen keine Jahreszahl tragen und andererseits in den Staatsarchiven selten Informationen dazu vorhanden sind. Ausnahmen sind Kantone wie Zürich, Luzern oder Waadt [BILDER].
Im Aargau wurden die «Fahrradnummern» von den Bezirken ausgegeben. Auch mit Unterstützung der Mitarbeitenden des Staatsarchivs des Kantons Aargau, wo auch die Unterlagen der Bezirke aufbewahrt werden, liessen sich keine Unterlagen finden, anhand welcher sich die Jahrgänge bestimmen lassen.
AARGAU 3744: Diese Velonummer ist das älteste bekannte Fahrradkennzeichen des Kantons Aargau. Es gehört zur ersten Serie, welche mit der Einführung der Kontrollschilder für Fahrräder, gemäss Verordnung vom 4. Mai 1900, ausgegeben wurde. Der Kanton Aargau gibt zeitgleich die ersten Kennzeichen für Fahrräder und Motorwagen aus [DOKUMENT]. Per 30. Juni 1904 veröffentlicht der Kanton das «Verzeichnis der an die Bezirksämter abgegebenen Polizei-Kontroll-Nummern für Automobile, Motorvelo und Fahrräder» [DOKUMENT].
Aus der Übersicht wird klar, dass nebst den in der Verordnung genannten Motorwagen und Fahrräder auch für Motorvelos Kotrollnummern vorgeschrieben waren. Zur Abgabe der Kennzeichen wurden den einzelnen Bezirksämtern, je nach Bedarf immer wieder bestimmte Nummernkreise zugeteilt. Gemäss dem Verzeichnis gab der Kanton Aargau, bis zum etwas verspäteten Beitritt zum Konkordat, gemäss Protokoll des Bundesrats, am 12. Juli 1904, 7700 Velonummern aus. Das Schild 3744 wurde im Bezirk Zofinegen ausgegeben.
Bei diesen 7700 Velonummern handelt es sich um sämtliche Vor-Konkordat-Schilder, welche in einer frühen Form des «Pionier-Design» hergestellt wurden (Befestigung hinten). Diese Kontrollnummern tragen zwar eine Gravierung «AARGAU» jedoch noch kein Kantonswappen. Mit dem Beitritt zum Konkordat wurde «ein besonderes kantonales Abzeichen» vorgeschrieben. Dazu wurde in der Regel das Kantonswappen verwendet. Der hier vorhandene Schriftzug erfüllt die Kriterien eines Abzeichens unseres Erachtens nicht [DOKUMENT].
Diese Fahrradnummer hat Ähnlichkeiten mit den Schildern, welche im Kanton Luzern bis ca. 1903 im Umlauf waren [BILD]. Allerdings besteht der grosse Unterschied darin, dass die Velonummern aus Luzern von beiden Seiten lesbar sind. Wohingegen die Rückseite der Nummer des Kennzeichens aus dem Aargau schwarz ist. D.h. das Kennzeichen musste nicht (wie in Luzern) vorne am Fahrrad so (parallel zum Rad) angebracht werden, damit es von beiden Seiten gelesen werden konnte. Die Art der Befestigung wird in obiger Verordnung noch nicht geregelt. Erst mit dem Beitritt zum Konkordat, am 12. Juli 1904, wird geregelt, dass die Velonummern im Kanton Aargau hinten befestigt werden müssen [DOKUMENT].
Mehr Informationen finden Sie im Schweizer Velonummern Museum: Geschichte der Schweizer Fahrradkennzeichen
unverkäuflich