ZH 1902 / 5 Hinwil

In der Anfangszeit kommt dem Jahrgang bei der Beschriftung der meist mehrjährig gültigen Fahrrad­kennzeichen noch kaum Bedeutung zu. Dieser Umstand macht es bis heute schwierig, das Ausgabe­jahr bzw. die genaue Gültigkeitsdauer der ersten Fahrradkennzeichen zu bestimmen. Diese Datierung bleibt für praktisch alle Kantone bis auf weiteres ein Rätsel.

Bei den Kopien des Staatsarchivs des Kantons Zürich handelt es sich um handgeschriebene Verzeichnisse, welche durch die zahlreichen Streichungen und nachträglich eingefügten Ergänzungen eher an persönliche Notizen als an ein offizielles Dokument erinnern. Auch das verwendete Papier ist uneinheitlich. Einmal trägt es den vorgedruckten Titel «Antrag der Direktion der Justiz und Polizei an den h. Regierungsrath», dann wieder «Kanzlei der Justiz- und Polizei-Direktion des Kantons Zürich», meist fehlt der Titel ganz [DOKUMENT].

Damit wird Zürich bezüglich der Möglichkeit der Bestimmung des Ausgabejahrs der ersten Velonummern auf einen Schlag schweizweit zur grossen Ausnahme. Die Aufzeichnungen beginnen im Jahr 1902, in welchem am 1. März die erste Verordnung betreffend den Gebrauch von Fahrrädern und Motorwagen des Kantons Zürich in Kraft tritt [DOKUMENT]. Trotz dem Inkrafttreten per 1. März 1902 werden die ersten Kennzeichen offenbar erst am 5. Mai 1902 geliefert.

Die weiteren detaillierten Erkenntnisse aus diesem Dokument finden Sie in der Geschichte der Schweizer Fahrradkennzeichen

Kanton: Zürich
Bezirk 5 = Hinwil
Jahr: 1902 / 1. Lieferung
Befestigung vorne

Sammlung: Christian Vontobel

Material: Stahlblech

unverkäuflich